Unsere AGB
Allgemeine Lieferungs-und Geschäftsbedingungen -Stand 2018
§ 1. Allgemein
1. Nachstehende Bedingungen gelten für alle rechtsgeschäftlichen Beziehungen
zwischen der Firma FiestaEvents &more, Frauke Hahn, und deren Kunden.
2. Etwaige Abweichungen bedürfen immer der Schriftform und müssen von uns
schriftlich bestätigt werden.
3. Soweit die Bedingungen des Kunden abweichende Bestimmungen enthalten, wird
diesen hiermit widersprochen.
§ 2. Angebot, Vetragsabschluß und Vertragsänderungen
1. Unsere Angebote und Auskünfte auf Anfragen sindfreibleibend und
unverbindlich
2. Ein rechtsverbindlicher Vertrag kommt erst durch beidseitige schriftliche
Auftragsbestätigung per e-mail oder Fax und der Bezahlung der Anzahlungsrechnung
(§ 4 – 1 ) zustande.
3. Jegliche Vertragsänderung bedarf der Schriftform
$ 3. Preise
1. Maßgeblich ist der gemäß Auftragsbestätigung vereinbarte Preis zuzügl. der
gesetzlich geltenden IVA ( Mehrwertsteuersatz in Spanien )
§ 4. Zahlungsmodalitäten
1. Mit der Auftragsbestätigung gehen die Parteien , Fiesta Events & more und
der Kunde, ein Vertragsverhältnis ein. Der Kunde erhält eine Anzahlungsrechnung,
diese muß fristgerecht eingezahlt werden. Maßgeblich dabei ist der
Zahlungseingang auf unserem Konto –der Vertrag ist dann , beidseitig, bindend
und rechtsgültig.
2. Sofern einzelne Kostenpositionen bei Erstellungder Gesamtrechnung noch
nicht bekannt sind, oder kurzfristige Wünsche des Kunden oder anderweitige, den
Umständen entsprechenden , Kosten auftauchen, können diese nachgefordert werden.
3. Spätestens 6 Wochen vor dem Eventtag wird dem Kunden eine weitere
Teilrechnung in Höhe von 50% desGesamtwertes zugestellt, welcher ein
Zahlungsziel von einer Woche zugrunde liegt.
4. Die Restzahlung lt. Auftragswert muß 10 Tage vor Event beglichen werden.
Kostenposten wie Personal- stunden, Stundenanzahl Getränkepauschale werden immer
nach tatsächlichen Zeiten abgerechnet, und somit mit der „Mindestbuchungszeit“
in der Teilrechnung aufgeführt. Die tatsächlich erbrachte Zeit wirdaufgeführt,
und muß dann vom Kunden sofort, inbar, beglichen werden. Hierfür wird bei
Ausgleichung der Hauptrechnung zusätzlich ein Deposit vom Kunden hinterlegt,
welches der zu erwartenden Nachberechnung entspricht, und von derFirma „Fiesta“
festgelegt wird.
5. Sollten die Zahlungsmodalitäten nicht eingehalten werden, sind wir
berechtigt die Auftragsdurchführung zu verweigern. Entstandene Ausfälle oder
anderweitige Aufwendungen und / oder Schäden gehen zu Lasten des Kunden.
6. Es werden keinerlei Rabatte oder Skontoabschläge gewährt
§ 5. Rücktritt – Storno - Abbruch
1. Ein Rücktritt des Kunden ist nur dann kostenfrei bis 6 Monate vor Event
möglich, wenn der Firma Fiesta Events & more, nachweislich, kein anderer Kunde
aufgrund der Reservierung verloren gegangen ist. Sofern ein Rücktritt aus eben
diesem Grund nicht kostenfrei ist, wird die erste Teilrechnung alsSchadensersatz
einbehalten.
2. Sofern ein Rücktritt innerhalb des 6-Wochen Zeitraumes vor Event
stattfindet wird ein pauschalisierter Schadensersatz von 75% des Gesamtbetrages
zurZahlung an die Firma Fiesta Events & more fällig.
3. Wir behalten uns ein Rücktrittsrecht vor wenn - der Kunde seinen
Zahlungsverpflichtungen nicht oder nur teilweise nachkommt - Gründe eintreten,
die wir aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse nicht zu vertreten haben - Gefahr
für Personen –Sachen oder dem Umfeld besteht bzw. entstehen könnte. Jegliche
Ansprüche des Kunden sind in diesem Falle ausgeschlossen. - im Vorfeld Umstände
eintreten, die die Ausgangsbasis so verändern, daß eine zufriedenstellende
Ausführung des Events beeinflusst wird , bzw. die Vertrauensbasis angreifen oder
gar zerstören. In diesem Fall wird der komplette Anzahlungsbetrag
zurückerstattet, weitere Forderungen seitens des Kunden bestehen allerdings
nicht.
4. Während des Events kann ein sofortiger Abbruch stattfinden, wenn - die
Aussicht auf Nichtbezahlung etwaiger Restsummen absehbar ist - die Gästezahl von
der gebuchten Personenzahl abweicht - der Event im Allgemeinen einen
unzumutbaren Verlauf annimmt - „Fremdspeisen“ in jedweder Form angeboten werden-
hier ist eine evtl. Absprache , im Einzelfall möglich In diesem Fall werden
seitens der Fa. Fiesta Events& More keinerlei Beträge rückerstattet und der
Kunde hat auch keinerlei Recht auf Schadensersatz.
5. Im Falle von höherer Gewalt, z.B. Todesfall, Flugabsage ( Streik
o.Sonstiges ), Umweltereignissen etc. muß der Kunde in jedem Falle die Ausfall/
Aufwandskosten der Firma „Fiesta Evenst & more „ begleichen. Die Staffelung
berechnet sich nach Absatz 2
§ 6. Spezielle Bedingungen bei „Verleihgeschäften“
1. Der Kunde hat die Mietsache pfleglich zu behandeln und jedem Zugriff
Dritter zu schützen. Bei Abhanden- kommen der Mietsache ist der Kunde
verpflichtet dies sowohl uns, sofort und schriftlich, als auch einer
Polizeistelle offiziell anzuzeigen. Treten Schäden oder Verluste während der
Mietzeit auf, müssen diese vom Kunden ersetzt werden. Speziell
Beschädigung,Zerstörung, Verschmutzung und Veränderung wird demKunden in jedem
Fall in Rechnung gestellt. Sofern der Mietgegenstand nicht repariert werden
kann, muß der Kunde sowohl den Neuanschaffungspreis zuzügl. der
Beschaffungskosten und einem evtl. Mietausfall innerhalb einer Frist von einer
Woche ausgleichen.
2. Nach Rückgabe des Mietgegenstandes vom Kunden an die Firma Fiesta Evenst&
more wird die Mietsachevon uns überprüft. Sollten hierbei Schäden festgestellt
werden, werden diese protokolliert und dem Kunden unverzüglich mitgeteilt. Der
Kunde hat daraufhin das Recht sich innerhalb 2 Tagen von den Schäden selbst zu
überzeugen. Kommt der Kunde dieser Überprüfung nicht nach, gilt dies als
Anerkenntnis der Schäden.
3. Die Mietgegenstände werden in sauberem und einwandfreiem Zustand
ausgeliefert, dies unterliegt der ständigen Kontrolle seitens der Firma Fiesta
Events & more. Die Mietsache wird von uns gereinigt, die Kosten dafür sind in
den Leihpreisen enthalten. Es erfolgt keine Gutschrift wenn die Mietsache
ungenutzt oder gereinigt zurückgegeben wird.
4. Technisches Equipment ( z.B. Musikanlage etc.)muß mit besonderer Sorgfalt
behandelt werden. Im Speziellen muß hier seitens des Kunden auf eine trockene
Lagerung und eine vorgeschriebene Strom- versorgung geachtet werden.
5. Kochequipment welches mit Butangasflaschen betrieben wird, unterliegt
unsererseits immer den vorgeschriebenen Sicherheitsstandarts und wird regelmäßig
gewartet. Einen ordnungsgemäßen Gebrauch dieser Geräte seitens des Kunden setzen
wir voraus. Wir lehnen jeglichen Schadensersatz, auch von Dritten bei
unsachgemäßem Gebrauch oder bei Zweckentfremdung oder bei Manipulationen , in
vollem Umfang ab.
6. Der Kunde muß die Mietgegenstände am Abholtag zur problemlosen Rückgabe
bereithalten. Etwaige Wartezeiten oder Zeiten, die durch Umplatzierungen
entstehen, können nachberechnet werden.
7. Sämtl. Verleihgeschäfte an Privatkunden werdenmit einer „Barkaution“ – die
Höhe wird dem Mietgegenstand angepaßt- belegt, weiters ist die Beibringungeiner
Fotokopie eines offiziellen Reisedokumentes ( PA-RP) erforderlich. Bei
ordnungsgemäßer Rückgabe wird die „Barkaution“ sofort wieder ausbezahlt.
8. Alle Preise sind Tagespreise ab/an Lager Fiesta Events & More in
Llucmajor. Die Preise verstehen sich zuzüglich I.V.A. Mehrtägiger Einsatz:
Bei mehrtägigem Einsatz gewähren wir zusätzlich Rabatte nach folgender
Aufstellung. ET: Einsatztage-Miettage Faktor: Berechnungsfaktor, mit dem der
einzelne Tagespreis multipliziert wird, um den Mietpreis für einen mehrtägigen
Einsatz zu erhalten.
ET 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 Faktor 1,0 1,6 2,1 2,4 2,7 3,0
3,3 3,6 3,9 4,2 4,5 4,8 5,1 5,4 5,7 6,0 6,3 9.
Die Firma „Fiesta Events & More“ geht davon aus, daß der Kunde im Umgang mit
technischem Equipment geübt ist- d.h. z.B. im Anschluss einer Musikanlage, dem
Zünden von Gasgerätschaften , Anschluss und Gebraucheiner Zapfanlage etc. etc..
Sämtl. techn. Gerätschaften werden VOR JEDEM und NACH JEDEM Verleih
unsererseits getestet- ein Schaden muss seitens der Fa. „Fiesta Events & More“
innerhalb 24 Std. per Mail dem Kunden bekannt gegeben werden.
Sollte eine Servicefahrt vom Kunde angefordert werden, wird diese immer mit
60.00 € pauschal berechnet und ist sofort in bar an den Servicemitarbeiter zu
begleichen.
§ 7. Anzuwendendes Recht, Erfüllungsort, Gerichtstand, Datenschutz,
Salvatorische Klausel
1. Die Durchführung aller Rechtsgeschäfte unterliegt ausschließlich
spanischem Recht
2. Als Erfüllungsort und Gerichtstand wird Palma de Mallorca vereinbart
3. Sämtl. Kundendaten dienen ausschließlich dem Geschäftsabkommen zwischen
dem Kunden und der Firma Fiesta Events & more, und werden nicht an Dritte
weitergegeben .
4. Sollte eine oder mehrere dieser Bedingungen unwirksam sein oder Lücken
enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen gleichwohl uneingeschränkt
wirksam.
Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Wirksame zu ersetzen, die den mit
ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck so weit als möglich verwirklicht